Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B (AGB)

der Keimland Sprossengärtnerei

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 17.08.2026 aktualisiert

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, insbesondere Direktverkäufe, telefonische Bestellungen, Bestellungen per E‑Mail sowie Lieferungen an Gastronomie, Handel und sonstige Geschäftskunden.

2. Vertragspartner

Keimland Sprossengärtnerei Inhaber: Fabian Rehkugler, Raiffeisenstraße 7, DE-70794 Filderstadt, Deutschland

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. (2) Ein Vertrag kommt durch Annahme einer Bestellung oder durch Übergabe der Ware zustande. (3) Produktabbildungen, Muster und Beschreibungen dienen der Orientierung und stellen keine garantierten Eigenschaften dar.

4. Produkteigenschaften

(1) Keimland vertreibt Samen für Sprossen und Microgreens sowie frische Sprossen. (2) Saatgut ist ein Naturprodukt; Keimfähigkeit und Ertrag können natürlichen Schwankungen unterliegen. (3) Frische Sprossen sind leicht verderbliche Lebensmittel und müssen durchgehend gekühlt werden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. (2) Zahlungen erfolgen nach Vereinbarung, z. B. Barzahlung, EC‑Zahlung, Zahlung per Zahlungsdienstleister oder Rechnung. (3) Rechnungen sind sofort fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

6. Lieferung, Abholung und Gefahrübergang

(1) Lieferungen erfolgen nach Absprache an die vom Kunden angegebene Adresse. (2) Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden über. (3) Bei Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden oder einen benannten Empfangsberechtigten über.

7. Produktionsbedingte Verzögerungen & Nachlieferungen

(1) Da es sich um Natur‑ und Frischeprodukte handelt, kann es in Ausnahmefällen zu Produktionsausfällen, Ernteverzögerungen oder Qualitätsabweichungen kommen. (2) In solchen Fällen ist Keimland berechtigt, Nachlieferungen zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. (3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vertragsstrafen, Schadensersatz oder Preisnachlässe, sofern die Verzögerung auf natürliche Produktionsschwankungen oder nicht von Keimland zu vertretende Umstände zurückzuführen ist. (4) Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Nachlieferung angerechnet. (5) Wird eine Lieferung dauerhaft unmöglich, erfolgt eine vollständige Erstattung.

8. Haftung

(1) Keimland haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Keimland nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). (3) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (4) Keine Haftung für Ausfälle des Kunden: Keimland übernimmt keine Haftung für Schäden, Umsatzausfälle, Produktionsausfälle, Vertragsstrafen, entgangene Gewinne oder sonstige wirtschaftliche Nachteile des Kunden, die dadurch entstehen,

  • dass der Kunde selbst nicht liefern kann,
  • dass der Kunde seine eigenen Verpflichtungen nicht erfüllen kann,
  • oder dass der Kunde aufgrund von Lieferverzögerungen, Produktionsschwankungen oder Nichtverfügbarkeit der Ware Nachteile erleidet. (5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Reklamationen & Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. (2) Bei Naturprodukten stellen natürliche Schwankungen keinen Mangel dar. (3) Frische Sprossen müssen sofort gekühlt werden; unsachgemäße Lagerung schließt Gewährleistung aus.

10. Datenschutz

Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

11. Mahnkosten und Zahlungsverzug

(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB. (2) Für jede berechtigte Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 € erhoben werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Gegenüber Unternehmern hat der Auftragnehmer im Falle des Zahlungsverzugs zudem Anspruch auf die gesetzliche Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (4) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens, bleibt unberührt.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. (2) Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz von Keimland. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft

Keimland ist zertifiziert und wird regelmäßig durch DE-ÖKO-006 kontrolliert

© Keimland Sprossengärtnerei Fabian Rehkugler

Raiffeisenstraße 7

D-70794 Filderstadt

+49 (0)711 456 7455

sprossen@keimland.de